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Ortsplanungsrevision: Die Zukunft unserer Gemeinden – und Ihres Grundeigentums

20.10.2026

Geschätzte HEV-Mitglieder

In zahlreichen Gemeinden des Kantons St.Gallen wird derzeit die Ortsplanung überarbeitet. Was auf den ersten Blick nach einem technischen Planungsverfahren klingt, kann für Haus- und Grundeigentümer weitreichende Folgen haben. Denn die Ortsplanung legt fest, wie sich unsere Gemeinden künftig entwickeln und welche Möglichkeiten auf den einzelnen Grundstücken bestehen.

Als HEV ist es uns wichtig, dass Sie die Bedeutung dieser Revision kennen, mögliche Auswirkungen auf Ihr Eigentum frühzeitig erkennen und Ihre Interessen rechtzeitig einbringen können.

1. Was ist eine Ortsplanungsrevision?

Mit der Ortsplanungsrevision überprüfen und erneuern die Gemeinden ihre raumplanerischen Grundlagen. Hintergrund sind insbesondere die überarbeiteten Vorgaben des Bundes zur Raumplanung sowie das neue Planungs- und Baugesetz des Kantons St.Gallen. Das Hauptziel der Ortsplanungsrevision ist die Siedlungsentwicklung nach innen (Innenentwicklung) und damit die Bodenverbrauch zu reduzieren und Einzonungen zu vermeiden.

Dabei werden insbesondere folgende Instrumente überarbeitet:

• Kommunaler Richtplan: Er zeigt die langfristige räumliche Entwicklung der Gemeinde auf und ist für die Behörden verbindlich.

• Zonenplan: Er legt fest, welche Nutzungen auf den einzelnen Grundstücken zulässig sind, beispielsweise Wohnen, Gewerbe oder Landwirtschaft.

• Baureglement: Es definiert die konkreten Bauvorschriften, beispielsweise zu Gebäudehöhen, Grenzabständen oder zur baulichen Dichte.

• Schutzverordnung: Sie regelt den Schutz von Natur-, Landschafts- und Kulturobjekten und kann auch einzelne Liegenschaften betreffen.

Die Revision ist damit weit mehr als eine Anpassung bestehender Vorschriften. Sie stellt wichtige Weichen für die räumliche und wirtschaftliche Entwicklung unserer Gemeinden.

2. Was bedeutet die Revision für Ihr Grundeigentum?

Für Haus- und Grundeigentümer können sich durch die neuen Bestimmungen sowohl Chancen als auch Einschränkungen ergeben.

Neue Möglichkeiten: Eine höhere zulässige Baudichte oder angepasste Gebäudehöhen können Erweiterungen, Aufstockungen, Ersatzneubauten oder zusätzliche Wohnungen ermöglichen. Solche Änderungen können den Nutzwert und das wirtschaftliche Potenzial einer Liegenschaft erhöhen.

Neue Einschränkungen: Umzonungen, veränderte Bauvorschriften oder zusätzliche Schutzbestimmungen können bisherige Nutzungsmöglichkeiten einschränken. Auch Vorgaben zur Umgebungsgestaltung, Begrünung oder zum Ortsbild können Auswirkungen auf künftige Bauvorhaben haben.

Was sollten Sie als Eigentümer konkret tun?

1. Prüfen Sie, ob Ihr Grundstück von Änderungen im Zonenplan oder in der Schutzverordnung betroffen ist.

2. Vergleichen Sie die bisherigen mit den geplanten Bauvorschriften. Achten Sie insbesondere auf Gebäudehöhen, Abstände, Baubereiche und mögliche Erweiterungen.

3. Berücksichtigen Sie auch geplante Veränderungen auf Nachbargrundstücken, die beispielsweise die Aussicht, Besonnung oder das Wohnumfeld beeinflussen können.

4. Nutzen Sie die öffentlichen Mitwirkungsverfahren, um Ihre Anliegen frühzeitig einzubringen.

5. Beachten Sie die gesetzlichen Fristen

Wichtig: Eine Stellungnahme im Mitwirkungsverfahren ersetzt keine formelle Einsprache. Wer mit einer verbindlichen Planung nicht einverstanden ist, muss seine Rechte im dafür vorgesehenen Verfahren und innerhalb der geltenden Fristen wahrnehmen.

Unsere Haltung als HEV

Wir unterstützen eine vorausschauende und nachhaltige Gemeindeentwicklung. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass die Eigentumsrechte gewahrt bleiben, bestehende Liegenschaften sinnvoll weiterentwickelt werden können und die neuen Vorschriften verhältnismässig, verständlich und praxistauglich ausgestaltet sind.

Eine qualitative Innenentwicklung gelingt nur, wenn sie für Eigentümer auch tatsächlich umsetzbar und wirtschaftlich tragbar ist.

3. Wie ist der aktuelle Stand in unserer Region?

Der aktuelle Stand der Gemeinden unserer HEV-Region lässt sich wie folgt einordnen:

GemeindeAktueller Stand
Degersheim

Laufende Erarbeitung: Mitwirkung abgeschlossen

FlawilLaufende Erarbeitung; Mitwirkung noch nicht gestartet
JonschwilLaufende Erarbeitung; Mitwirkung noch nicht gestartet, aktuell läuft die zweite kantonale Vorprüfung des Richtplans
NiederbürenLaufende Erarbeitung; Mitwirkung abgeschlossen
NiederhelfenschwilLaufende Erarbeitung; Mitwirkung abgeschlossen
OberbürenLaufende Erarbeitung; Mitwirkung abgeschlossen
OberuzwilAbgeschlossen; Zonenplan, Baureglement und kommunaler Richtplan sind seit 1. Januar 2026 rechtskräftig
UzwilLaufende Erarbeitung; Mitwirkung noch nicht gestartet

Zögern Sie nicht, an den noch ausstehenden Mitwirkungsverfahren teilzunehmen oder uns zu kontaktieren. 

Freundliche Grüsse
Vorstand HEV Region Degersheim – Flawil – Uzwil