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Das Ende des Eigenmietwerts?

14.02.2025

Im Gespräch mit Nationalrat Roland Rino Büchel: In der letzten Session des Bundesparlaments haben beide Räte einem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugestimmt. Nach achtjähriger Beratung soll die die fiktive «Eigenmiete» endlich abgeschafft werden. Im Interview schildert Nationalrat Roland Rino Büchel, GL-Mitglied des kantonalen Hauseigentümerverbandes, wie er den Entscheid beurteilt und wie es jetzt weitergeht.

Die Abschaffung des Eigenmietwertes ist seit Jahrzehnten ein wichtiges Ziel des Hauseigentümerverbandes. Weshalb gehört die Besteuerung der fiktiven «Eigenmiete» aus Ihrer Sicht abgeschafft?
Die ungerechte und geradezu widersinnige Benachteiligung der selbstnutzenden Wohneigentümer ist ein Fremdkörper im Steuersystem. Diese Besteuerung bestraft speziell diejenigen, welche ihre Hypotheken abzahlen.

Die Wohneigentümer werden vom Staat sowieso gemolken wie Milchkühe. Sie entrichten Vermögenssteuer, bezahlen Liegenschaftssteuern, und sie unterliegen auch noch der Grundstückgewinnsteuer, wenn sie ihr Objekt verkaufen.

Dies im Gegensatz zu anderen Kapitalgewinnen, die in der Schweiz einkommenssteuerfrei sind.
Genau. Ich würde fast behaupten, dass in der Schweiz niemand derart «lustvoll» geschröpft wird wie die Wohneigentümer.

Warum hielt sich der Eigenmietwert in Bundesbern bisher so hartnäckig?
Bei uns ist der Anteil an Wohneigentum vergleichsweise klein; er beträgt nur rund 36 Prozent. Das macht es bei Abstimmungen nicht einfach. Es gibt aber – und das ist höchst unerfreulich – noch ein grundlegendes Problem im Staat.

Das wäre?
Steuern, Gesetze und staatliche Regulierungen aller Art haben etwas gemeinsam: Einmal eingeführt, bringt man sie fast nicht mehr weg.

2016 reichte der HEV eine Petition mit 145'000 Unterschriften ein, die die Abschaffung des Eigenmietwertes forderte. Fast acht Jahre später – in der vergangenen Wintersession – haben nun endlich beide Parlamentskammern einem Systemwechsel zugestimmt. Wie erlebten Sie als HEV-Vertreter die jahrelangen Diskussionen im Parlament?
Ich könnte Ihnen spontan kein anderes Geschäft nennen, das in den Kommissionen und den beiden Parlamentskammern über Jahre derart intensiv diskutiert worden ist.

Und Sie sind ja nicht erst seit gestern im Nationalrat.
Nein, eher schon seit «vorgestern». Seit 15 Jahren, um genau zu sein.

Die Vorlage ist komplex. Was beinhaltet sie in einem Satz gesagt?
Es gibt für selbstgenutztes Wohneigentum keine Einkommensbesteuerung auf einer fiktiven «Eigenmiete» mehr.

Wie wird sich eine Abschaffung auf das private Wohneigentum auswirken?
Positiv, davon bin ich überzeugt. Wichtig ist zudem, dass mit einem (zeitlich und betragsmässig begrenzten) Schuldzinsabzug für Ersterwerber sichergestellt wird, dass Wohneigentum auch für jüngere Menschen kein Traum bleiben wird.

Mit dem Beschluss des Parlaments ist die Abschaffung des Eigenmietwertes allerdings noch nicht in trockenen Tüchern. Wie geht es jetzt weiter?
Das eidgenössische Stimmvolk wird befinden. Im Moment hat der Bundesrat das Abstimmungsdatum noch nicht festgelegt. Frühestmöglicher Termin ist der 28. September dieses Jahres.

Genau gesagt befindet die Stimmbevölkerung ja über zwei Vorlagen. Oder?
Genau. Das Parlament hat das Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zusätzlich an eine Verfassungsänderung geknüpft. Dadurch haben Tourismuskantone die Möglichkeit, Steuerausfälle bei selbstgenutzten Zweitwohnungen zu kompensieren. Diese «Objektsteuer» untersteht dem obligatorischen Referendum.

Interview: Robert Stadler, Geschäftsführer HEV Kanton und Stadt St.Gallen